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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen und Vertragsbedingungen

Stand: 18. Juni 2025

Gültig für: Immoletiqu GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge zwischen der Immoletiqu GmbH (nachfolgend "Veranstalter" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender" oder "Sie"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2. Vertragspartner und Vertragsvermittler

Immoletiqu GmbH
Geschäftsführerin: Maria Schmidt
Unter den Linden 77
10117 Berlin
Deutschland

Handelsregister: HRB 123456 B (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg)
USt-IdNr.: DE123456789

3. Vertragsabschluss

3.1 Reiseanmeldung

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie kann durch den Kunden selbst oder einen Vertreter vorgenommen werden. Meldet der Vertreter eine andere Person als sich selbst an, so haftet er für alle Verpflichtungen aus dem Reisevertrag wie ein Selbstkontrahent, wenn er eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.

3.2 Vertragsbestätigung

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Reiseanmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen oder übersenden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Anzahlung und Restzahlung

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 200 Euro pro Person, fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr nach § 651h BGB abgesagt werden kann und wird ein entsprechender Sicherungsschein übergeben.

4.2 Zahlungsarten

Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder nach Vereinbarung auch in Raten erfolgen.

5. Leistungen

5.1 Vertragsinhalt

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung und den weiteren vertraglichen Vereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages nach Vertragsschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

5.2 Reiseunterlagen

Der Kunde erhält die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugscheine, Hotelgutscheine, Reiseverlauf) spätestens eine Woche vor Reiseantritt, bei kurzfristig gebuchten Reisen auch erst am Abflughafen oder im Hotel.

6. Preisänderungen

Preiserhöhungen sind nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die Erhöhung auf eine nach Vertragsabschluss eingetretene Änderung zurückzuführen ist bei:

  • Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten,
  • Abgaben für bestimmte Leistungen wie Tourismusabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
  • Wechselkursen für die betreffende Reise.

7. Rücktritt durch den Kunden

7.1 Rücktritt vor Reisebeginn

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornokosten an:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
  • 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
  • 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
  • 6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
  • am Abreisetag oder Nichtantritt: 90% des Reisepreises

7.2 Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

8.1 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung beziffert sowie der späteste Zeitpunkt des Rücktritts angegeben ist und diese Angaben in der Reisebestätigung wiederholt werden.

9. Änderungen und Mängel

9.1 Änderungen vor Reisebeginn

Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

9.2 Mängelanzeige

Entspricht die Reise nicht dem Vertrag, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende hat einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.

10. Haftung

10.1 Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugreisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Veranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren etwaige Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14. Rechtswahlund Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausschließlich der Gerichtsstand Berlin vereinbart, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 123 456 78

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